Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen

Hunde sind von öffentlichen Kinderspielplätzen fernzuhalten, außer sie sind mit einem geeigneten Maulkorb versehen und werden an der Leine geführt.

*) Fassung LGBl.Nr. 61/2013