Beginn der Wahlhandlung
Unmittelbar vor Beginn der Stimmabgabe hat sich die Dienststellenwahlkommission zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Beginn der Wahlhandlung
Unmittelbar vor Beginn der Stimmabgabe hat sich die Dienststellenwahlkommission zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.