Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahlkuverts

Die Wahlkuverts sind aus undurchsichtigem Papier in einheitlicher Farbe, Form und Größe herzustellen. Das Anbringen von Zeichen und Wörtern auf den Wahlkuverts oder ihre sonstige Kennzeichnung ist verboten.