Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahlzeit und Wahlort

Die Dienststellenwahlkommission hat spätestens am siebten Tag vor dem ersten Wahltag die Zeiten und den Ort der Stimmabgabe zu bestimmen; der Dienststellenwahlleiter hat diese auf der Internetseite des Landes kundzumachen.