Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Wahlkundmachung hat auch die Zahl der zu wählenden Vertrauenspersonen und den Hinweis zu enthalten, daß die Aufgaben des Dienststellenausschusses vom Dienststellenwahlausschuß beim Amte der Landesregierung wahrgenommen werden.