Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nach der Verlesung und eventuellen Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des und nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung () sind dem Ausschuß die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke (Ein- und Auslauf) zur Kenntnis zu bringen.