Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Abschnitt VIII

Schlussbestimmungen

, und in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 82/2010 treten mit 1. März 2011 in Kraft.