Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes-Kommissionsgebührenverordnung 2007, LGBl. Nr. 86/2007, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens noch offene Verfahren weiterhin anzuwenden ist.