Die Kommissionsgebühren sind von der Behörde, die die Amtshandlung vorgenommen hat, einzuheben und fließen dem Land zu.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Kommissionsgebühren sind von der Behörde, die die Amtshandlung vorgenommen hat, einzuheben und fließen dem Land zu.