Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Tourismus

Tiroler Tourismus Pionier

(1) Zur Würdigung von Personen, Tiroler Tourismusunternehmen und sonstigen Institutionen, die sich durch herausragende Leistungen um den Tourismus in Tirol verdient gemacht und nachhaltig zur Entwicklung der Region beigetragen haben, ist der Tiroler Tourismus Pionier bestimmt.

(2) Der Tiroler Tourismus Pionier ist eine aus Bronze zu fertigende Tafel, welche die Silhouette von Bergen und den Tiroler Adler zu zeigen und die dreizeilige Inschrift „Tiroler Tourismus Pionier“ zu tragen hat. Die Tafel ist auf einem Zirbenholz-Sockel anzubringen, auf welchem in künstlerisch ausgeführter Prägung der Namen der auszuzeichnenden Person oder Institution und die Jahreszahl der Verleihung anzubringen sind.