Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wartung von Arbeitsmitteln

(1) Bei Wartungsarbeiten darf sich das Arbeitsmittel nicht in Betrieb befinden. Ist dies nicht möglich, müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden oder die Wartung muss außerhalb des Gefahrenbereichs erfolgen.

(2) Bei Arbeitsmitteln mit Wartungsbuch sind die Eintragungen auf dem neuesten Stand zu halten.