Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Organisation

Organe

(1) Die Organe der Landarbeiterkammer sind aus dem Kreis der Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu bilden.

(2) Die Organe der Landarbeiterkammer sind:

a) die Vollversammlung;

b) der Vorstand;

c) die Ausschüsse;

d) das Präsidium;

e) der Präsident.