Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. HAUPTSTÜCK

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

. Dieses Bundesgesetz gilt für die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten einschließlich der Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler dieser Schulen bestimmt sind.