Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung

Die Landwirtschaftskammer Steiermark und die Steiermärkische Landarbeiterkammer werden mit der Durchführung der in den Anlagen 1, 2 und 3 genannten Förderungsmaßnahmen betraut.