Übertragung
Die Landwirtschaftskammer Steiermark und die Steiermärkische Landarbeiterkammer werden mit der Durchführung der in den Anlagen 1, 2 und 3 genannten Förderungsmaßnahmen betraut.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übertragung
Die Landwirtschaftskammer Steiermark und die Steiermärkische Landarbeiterkammer werden mit der Durchführung der in den Anlagen 1, 2 und 3 genannten Förderungsmaßnahmen betraut.