Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertrittsmöglichkeiten

Der Übertritt von einer Fachschule in eine andere ist möglich:

1. nach erfolgreichem Abschluss des vierten Semesters einer Fachschule in das dritte Semester einer Fachschule eines anderen Fachbereiches, oder

2. nach erfolgreichem Abschluss einer drei- oder vierjährigen Fachschule in die BetriebsleiterInnenausbildung eines anderen Fachbereiches unter Nachweis einer einschlägigen Praxis in der angestrebten Fachrichtung.