Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage B3

Drei- und vierjährige Fachschule für Obstbau und Obstverwertung bzw. Weinbau und Kellerwirtschaft, BetriebsleiterInnenlehrgang

 

Grundausbildung (GA)

BetriebsleiterInnen-

Ausbildung (BLL)

 

 

 

Wochenstunden (WoSt)

1. und 2. Sem.

OB/WB

3. Sem. OB

3. Sem. WB

4. Sem. OB

4. Sem. WB

5. und 6. Sem.

7. Sem.

OB

7.

Sem.

WB

8.

Sem. OB

8.

Sem

WB

Gesamt Std. OB

Gesamt

Std. WB

LVG

1. Pflichtgegenstände

 

 

 

Sozialkompetenzen und Sprachen

 

 

Religion

2

2

2

2

2

Heim-, Fremd- und Auslandspraxis

1

1

1

1

169

169

2

Persönlichkeitsentwicklung und Lebenskunde

1

0

0

0

0

0

0

0

0

39

39

2

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

2

2

1

1

1

1

208

208

1

Englisch

3

2

2

2

2

1

1

1

1

208

208

1

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

2

2

2

198

198

3

Grundkompetenz

 

 

Mathematik und Fachrechnen

2

1

1

1

1

1

1

1

1

138

138

1

Elektronische Datenverarbeitung

2

0

0

0

0

0

0

0

0

78

78

1

Grundlagen der land- und Forstwirtschaft

2

2

2

2

2

0

0

0

0

140

140

1

Landtechnik und Baukunde

2

2

2

2

2

2

2

2

2

198

198

1

Ökologie und Umwelt

0

0

0

0

0

2

2

2

2

58

58

1

Fachkompetenz Obst-Weinbau

 

 

Grundlagen Obst- und Weinbau

3

0

0

0

0

0

0

0

0

117

117

1

Pflanzenschutz

0

2

0

2

0

2

0

2

0

120

0

1

Kellerwirtschaft und Sensorik

2

0

3

0

3

0

3

0

3

78

258

1

Weinbau

0

0

3

0

3

0

3

0

3

0

180

1

Obstbau

0

3

0

3

0

4

0

4

0

209

0

1

Obstverarbeitung und Sensorik

0

1

0

1

0

2

2

2

0

89

26

1

Weinkultur

0

0

0

0

0

0

0

0

2

0

32

1

Veranstaltungsmanagement und Tourismus

0

0

0

0

0

2

2

0

0

26

26

1

Unternehmerkompetenz

 

 

Unternehmensführung und Controlling

0

2

2

2

2

5

5

6

6

223

223

2

Wirtschaft, Marketing, Politische Bildung und Recht

0

3

3

3

3

3

3

4

4

196

196

2

2. Wahlpflichtfächer

 

 

Buschenschank und Tourismus

0

0

0

0

0

0-2

0-2

0-2

0-2

58

58

2

Frucht- und Brennereitechnologie

0

0

0

0

0

0-2

0-2

0-2

0-2

Obstbau

0

0

0

0

0

0-2

0-2

0-2

0-2

Weinbau und Kellerwirtschaft

0

0

0

0

0

0-2

0-2

0-2

0-2

Praktischer Unterricht

12

12

12

12

12

6

6

6

6

1014

1014

6

Gesamtstunden Pflichtgegenstände

36

36

36

36

36

36

36

36

36

3564

3564

 

3. Alternativer Unterricht

 

 

Qualifikationen, Projekte

0

0-110

0-110

0-100

0-100

0-210

0-210

 

4. Freigegenstände

 

 

Lebende Fremdsprachen

1

1

1

1

1

1

1

1

1

 

1

Musische Bildung

1

1

1

1

1

1

1

1

1

5

Obstbau

0

0

0

0

0

0

1

0

1

1

Weinbau

0

0

0

0

0

1

0

1

0

1

Fachzeichnen und Baukunde

0

1

1

1

1

1

1

1

1

2

Bienenkunde

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

Jagd und Fischerei

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

Erste Hilfe

16

16

0-16

0-16

6

Elektronische Datenverarbeitung (vertiefend)

1

1

1

1

1

1

1

1

1

29-99

29-99

1

Organisation:

Die drei- bzw. vierjährige Fachschule wird in zwei Fachrichtungen, Obstbau und Obstverwertung (OB) bzw. Weinbau und Kellerwirtschaft (WB), im modularen System in zwei Ausbildungsstufen geführt.

1. Die Grundausbildung (GA) umfasst die ersten zwei Schuljahre, die ganzjährig zu führen sind.

– Das erste Jahr umfasst 39 Unterrichtswochen.

– Das zweite Jahr umfasst 31 Unterrichtswochen, wobei der stundenplanmäßige Unterricht mit Ende Mai endet.

– Im zweiten Schuljahr können bis zu 110 Stunden im alternativen Unterricht absolviert werden, wenn er für diesen Zeitraum und nicht für die Praxiszeit im dritten Schuljahr angeboten wird; zusätzlich kann nach Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ein Teil der Fremdpraxis des dritten Schuljahres absolviert werden.

2. Die BetriebsleiterInnenausbildung umfasst die Praxiszeit und den BetriebsleiterInnenlehrgang (BLL).

– Die Praxiszeit nach Abschluss des Unterrichts des vierten Semesters bis zum Beginn des BetriebsleiterInnenlehrganges umfasst in der dreijährigen Fachschule in Summe 17 Wochen Fremdpraxis. In der vierjährigen Fachschule ist eine Heim-, Fremd- und Auslandspraxis im Gesamtausmaß von 15 Monaten zu absolvieren. Davon sind in der Fachrichtung Obstbau mindestens vier Monate in Betrieben mit den Bereichen Pflanzenschutz, Ernte-, Lager- und Verarbeitungstechnik und zusätzlich vier Monate in Betrieben mit den Bereichen Anlagenerstellung, Kulturführung und Schnitt, in der Fachrichtung Weinbau mindestens zwölf Monate, als landwirtschaftliche Fremdpraxis auf von der Schule anerkannten landwirtschaftlichen Betrieben zu leisten, dies unter Einrechnung des im zweiten Schuljahr absolvierten Teiles, der Rest als landwirtschaftliche Heimpraxis. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heim-, Fremd-, und Auslandspraxis kann – nach Zustimmung der Schulbehörde – teilweise für ein Betriebspraktikum, Zusatzqualifikationen oder eine Lehrzeit verwendet werden.

– Der BetriebsleiterInnenlehrgang umfasst ein weiteres Schuljahr mit 29 Unterrichtswochen; der stundenplanmäßige Unterricht beginnt mit Anfang November und endet mit dem allgemeinen Schulschluss.

– Zusätzlich sind bis zu 100 Stunden im alternativen Unterricht, der während des dritten Unterrichtsjahres oder während der Praxiszeit angeboten werden kann, zu absolvieren, weiters während der Praxiszeit bis zu 110 Stunden im alternativen Unterricht, wenn diese für diesen Zeitraum und nicht für das erste Semester des zweiten Schuljahres angeboten werden.

Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Es ist eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind mit Ende des Schuljahres der Schulbehörde zu melden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 116/2012, LGBl. Nr. 78/2013, LGBl. Nr. 80/2014, LGBl. Nr. 118/2016