Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage B2

Drei- und vierjährige Fachschule für Land- und Forstwirtschaft

 

Klassen und Wochenstunden

Gesamt

LVG

 

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

1. Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

Allgemeinbildung

 

 

 

 

 

 

Religion

2

2

3-jährige LFS: 16 Wochen, 4-jährige LFS: 65 Wochen Fremdpraxis

2

194

2

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

194

1

Lebende Fremdsprache Englisch

2

2

2

194

1

Bewegung und Sport

2

2

2

194

3

Politische Bildung und Recht

1

1

1-2

97-125

2

Persönlichkeitsbildung

0-2

0-1

0-1

28-135

2

Unternehmensführung

 

 

 

 

 

Angewandte Informatik

2

1-2

1-2

135-194

1

Unternehmensführung und Rechnungswesen

1-2

2-5

3-6

184-399

1/6

Mathematik und wirtschaftliches Rechnen

2

2

1-2

166-194

1

 

 

 

 

 

 

Fachliche Bildung Landwirtschaft

 

 

 

 

 

Pflanzenbau

1-5

1-5

1-5

97-485

1/6

Tierhaltung

1-5

1-5

1-5

97-485

1/6

Land- und Gebäudetechnik

1-5

1-5

1-5

97-485

1/6

Produktveredelung, Direktvermarktung und Dienstleistungen

1-5

1-5

1-5

97-485

1/6

Waldwirtschaft

1-5

1-5

1-5

97-485

1/6

Ernährung und Haushalt

1-5

1-5

1-5

97-485

1/6

 

 

 

 

 

 

Schulautonom

 

 

 

 

 

Pflichtgegenstände vertiefend

0-2

0-2

0-2

0-194

1/2/3

Spezielle Produktionsformen und Innovationen

0-2

0-2

0-2

0-194

1/6

Energietechnik/Ressourcenmanagement

0-2

0-2

0-2

0-194

1/6

Metallbearbeitung

0-5

0-5

0-5

0-485

1/6

Holzbearbeitung

0-5

0-5

0-5

0-485

2/6

 

 

 

 

 

 

Summe Wochenstunden

36

36

36

3.492

 

davon Theoriestunden

24

24

28

2.440

 

davon Praxisstunden

12

12

8

1.052

 

Alternativer Projektunterricht

50

100

100

250

1/2/3/5/6

Summe Gesamtstunden

1.418

1.216

1.108

3.742

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

Musische Bildung

0-2

1

 

1

0-125

5

Fachzeichnen CAD

0-2

1

 

1

0-125

2

Forst- und Arbeitstechnik

1

0-2

 

0-2

0-125

1

Spezielle Tierhaltungsformen

1

0-2

 

0-2

0-125

1

Jagd und Fischerei

1

0-2

 

0-2

0-125

1

 

 

 

 

 

 

 

3. Förderunterricht

20 Stunden pro Ausbildungsjahr

0-60

1

Organisation:

Die Pflichtgegenstände Unternehmensführung und Rechnungswesen, in der Gruppe „Fachliche Bildung Landwirtschaft“, Spezielle Produktionsformen und Innovationen und Energietechnik/Ressourcenmanagement werden überwiegend fachpraktisch geführt. Schwerpunktbildungen sind möglich.

Die schulautonomen Gegenstände Metall- und Holzbearbeitung können fachtheoretisch und/oder praktisch geführt werden.

Die Angabe mehrerer Lehrverpflichtungsgruppen bedeutet, dass sich die jeweilige Lehrverpflichtungsgruppe aus ergibt.

Innerhalb der vorgegebenen Stundenausmaße kann jede Schule für jede Klasse Schwerpunktsetzungen festlegen, wobei die Gesamtwochenstundenvorgaben in fachtheoretischem Unterricht und im praktischen Unterricht einzuhalten sind.

Schulautonome Gegenstände müssen zu Schulbeginn festgelegt werden.

Die drei- bzw. vierjährige Fachschule wird im modularen System in zwei Ausbildungsstufen geführt.

1. Die Grundausbildung umfasst die erste und zweite Klasse.

Die 9. Schulstufe wird als Vollschuljahr mit 1.418 Unterrichtsstunden geführt, wobei bis zu 50 Stunden als alternativer Projektunterricht gehalten werden.

Die 10. Schulstufe wird als Vollschuljahr mit 1.216 Unterrichtsstunden geführt, wobei bis zu 100 Stunden als alternativer Projektunterricht gehalten werden. Der stundenplanmäßige Unterricht endet mit Ende Mai. Zusätzlich kann nach Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ein Teil der Fremdpraxis des dritten Schuljahres absolviert werden.

2. Die BetriebsleiterInnenausbildung umfasst die dritte Klasse einschließlich der Praxiszeit.

Die Praxiszeit, nach Abschluss des Unterrichts des vierten Semesters bis zum Beginn des BetriebsleiterInnenlehrganges, umfasst in der dreijährigen Fachschule in Summe mindestens vier, in der vierjährigen mindestens 15 Monate. Davon sind mindestens vier Monate bzw. 16 Wochen als landwirtschaftliche Fremdpraxis auf einem von der Schule anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb zu leisten, dies unter Einrechnung des in der zweiten Klasse absolvierten Teiles, der Rest als landwirtschaftliche Heimpraxis. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann auch voll oder teilweise für ein Betriebspraktikum für Zusatzqualifikationen oder eine Lehrzeit verwendet werden, dies in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes und der Industrie der EU-Länder.

Die 11. Schulstufe wird mit 1.108 Unterrichtsstunden geführt, wobei bis zu 100 Stunden als alternativer Projektunterricht gehalten werden. Der stundenplanmäßige Unterricht beginnt am ersten Schultag im November.

Der alternative Projektunterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 116/2012, LGBl. Nr. 78/2013, LGBl. Nr. 118/2016, LGBl. Nr. 56/2018