Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage A3

Weiterführende einjährige Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft

Gegenstand

gesamt

davon prakctischer Unterricht (LVG 6)

LVG

Religion

20

0

2

Politische Bildung und Recht

27

0

2

Unternehmensführung und Rechnungswesen

108

12

1

Pflanzenbau

30

12

1

Produktveredelung, Direktvermarktung

und Dienstleistungen

111

42

1

Ernährung und Haushalt

30

9

1

Ernährung, Küchenführung und Service

81

27

1

Haushaltsmanagement

36

15

1

Textiles und kreatives Gestalten

42

27

1

Landwirtschaft und Gartenbau

36

15

1

Summe

521

159

 

Organisation:

Die Organisation der Unterrichtseinheiten hat so zu erfolgen, dass ein berufsbegleitender Besuch möglich ist.

Der Unterricht in einzelnen Gegenständen kann klassen- und schulübergreifend erfolgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2017