Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage B6

Weiterführende zweijährige Fachschule für Gartenbau

Gegenstand

1. Klasse

2. Klasse

Gesamt

davon praktischer Unterricht

1. Pflichtgegenstände

 

 

 

 

Allgemeinbildung

 

 

 

 

Religion

5

5

10

 

Politische Bildung und Recht

5

5

10

 

Unternehmerische Bildung

 

 

 

 

Unternehmensführung und Rechnungswesen

25

25

50

 

Fachliche Bildung Gartenbau

 

 

 

 

Gartenbauliche Grundlagen

42

42

84

24

Pflanzenschutz

28

28

56

16

Gemüsebau

32

32

64

24

Zierpflanzenbau

32

32

64

24

Floristik

27

27

54

24

Baumschulwesen

32

32

64

24

Garten- und Landschaftsbau

32

32

64

24

Summe

 

 

520

160

2. Alternativer Projektunterricht

 

 

100

 

Gesamtsumme

 

 

620

160

Organisation:

Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Gartenbau“ ist auch fachpraktisch zu unterrichten.

Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2013, LGBl. Nr. 79/2020, LGBl. Nr. 72/2024