Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlage A1

Drei- und vierjährige Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft – verschränkte Form mit dem Fachbereich Land- und Forstwirtschaft

 

Klassen und Wochenstunden

 

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

1. Pflichtgegenstände

 

 

 

Allgemeinbildung

 

 

 

Religion

2

2

12 Wochen Betriebspraktikum

2

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

Lebende Fremdsprache (Englisch)

2

2

2

Bewegung und Sport

2

2

2

Politische Bildung und Recht

1

1

1

Musische Bildung

0-1

0-1

0-1

Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung

0-1

0-1

0-1

Unternehmerische Bildung

 

 

 

Angewandte Informatik

1

1

1

Unternehmensführung und Rechnungswesen

1-2

2-5

3-6

Mathematik und Wirtschaftliches Rechnen

2

2

1-2

Fachliche Bildung Land- und Ernährungswirtschaft

 

 

 

Ernährung und Küchenführung

4-6

4-6

2-10

Haushaltsmanagement und Service

2-5

2-5

1-9

Produktveredelung, Direktvermarktung und Dienstleistungen

2-3

2-3

0-4

Landwirtschaft und Gartenbau

2-3

2-3

1-7

Textiles und Kreatives Gestalten

1-4

1-3

0

Gesundheit und Soziales

1-3

1-3

0-11

Tourismus

0-2

0-2

0-11

Schulautonom

 

 

 

Pferdewirtschaft

0-4

0-4

0-4

Pflichtgegenstände vertiefend

0-4

0-4

0-4

Zweite lebende Fremdsprache

0-4

0-4

0-4

Spezielle Produktionsformen und Innovationen

0-4

0-4

0-4

Gesamtstunden pro Woche

36

36

36

davon Theorie

22

22

26

davon Praxis

14

14

10

Alternativer Projektunterricht

50

100

100

Gesamtstunden pro Jahr

1.418

1.432

1.108

Instrumentalmusik und Schulspiel

0-2

0-2

0-2

3. Förderunterricht

20

20

20

Organisation:

Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Land- und Ernährungswirtschaft“ und die Gegenstände „Pferdewirtschaft“ und „Innovationen“ sind auch fachpraktisch zu unterrichten.

Schulautonome Gegenstände sind am Beginn des Schuljahres festzulegen.

Nach Ende des Unterrichtsjahres der 2. Klasse kann ein Teil der Betriebspraxis der dritten Klasse in den Hauptferien absolviert werden.

In der 3. Klasse beginnt der stundenplanmäßige Unterricht am 3. November.

In der vierjährigen Form sind zwischen dem sechsten und achten Semester 15 Monate (60 Wochen) Praxis zu absolvieren. Zehn Monate davon werden in Betrieben oder Sozialeinrichtungen geleistet, wobei zwei Monate als Heimpraxis anerkannt werden können.

Der Unterricht kann klassen- und fachrichtungsübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2024