Abschnitt 11
Lasthebe- und -ziehmaschinen
Aufzüge
Aufzüge sind nach den für diese jeweils geltenden Bestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt 11
Lasthebe- und -ziehmaschinen
Aufzüge
Aufzüge sind nach den für diese jeweils geltenden Bestimmungen zu errichten und zu betreiben.