Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutz der Atmungsorgane

Dienstnehmern, deren Atmungsorgane einer gesundheitsschädlichen Einwirkung von Stauben, Dämpfen oder Gasen ausgesetzt sind, sind geeignete Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen.