Schutz der Atmungsorgane
Dienstnehmern, deren Atmungsorgane einer gesundheitsschädlichen Einwirkung von Stauben, Dämpfen oder Gasen ausgesetzt sind, sind geeignete Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutz der Atmungsorgane
Dienstnehmern, deren Atmungsorgane einer gesundheitsschädlichen Einwirkung von Stauben, Dämpfen oder Gasen ausgesetzt sind, sind geeignete Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen.