Verweis
Verweise in diesem Gesetz auf Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2005
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verweis
Verweise in diesem Gesetz auf Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2005