Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechnungsabschluß und Tätigkeitsbericht

Die Vollversammlung beschließt den vom Kammeramt verfaßten und von den Rechnungsprüfern geprüften Rechnungsabschluß, der mit dem Tätigkeitsbericht der Landesregierung zur Kenntnisnahme vorzulegen ist.