Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Hauptwahlbehörde

Die Hauptwahlbehörde entscheidet in allen Fragen, die sich über das Wahlrecht und dessen Ausübung ergeben. Ihr kommen insbesondere zu:

1. die Prüfung der Wahlvorschläge;

2. die Festlegung der Form und des Inhaltes des amtlichen Stimmzettels;

3. die amtswegige Ergänzung oder Berichtigung des Wählerverzeichnisses;

4. die Entscheidung über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis;

5. die Auszählung der Stimmen;

6. die Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl einschließlich der Zuordnung der Mandate;

7. die Kundmachung des Wahlergebnisses;

8. die Entscheidung über Wahlanfechtungen.