8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Abgabenbefreiung
Die Landarbeiterkammer ist im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches von der Verpflichtung zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben befreit.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Abgabenbefreiung
Die Landarbeiterkammer ist im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches von der Verpflichtung zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben befreit.