Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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8. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Abgabenbefreiung

Die Landarbeiterkammer ist im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches von der Verpflichtung zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben befreit.