Gebarungskontrolle
Die Gebarung der Landarbeiterkammer unterliegt der Überprüfung durch den Landesrechnungshof.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebarungskontrolle
Die Gebarung der Landarbeiterkammer unterliegt der Überprüfung durch den Landesrechnungshof.