Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebarungsgrundsätze

Die Gebarung der Landarbeiterkammer hat in Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.