Gebarungsgrundsätze
Die Gebarung der Landarbeiterkammer hat in Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebarungsgrundsätze
Die Gebarung der Landarbeiterkammer hat in Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.