Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Traisen im Bereich von Flusskilometer 60,031 (100 m nördlich des Steges über die Traisen am nördlichen Ortsende von Freiland) bis Flusskilometer 59,050 (50 m flussaufwärts des südlichen Pfeilers der Brücke der Bundesstraße 20 bei Straßenkilometer 27,24) in der Katastralgemeinde Außerfahrafeld wird zur Laichschonstätte erklärt.