Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Bundesgesetzes sind als Verwaltungsübertretungen von der Bergbehörde mit Geldstrafen bis zu 1 450 € zu belegen, sofern die Handlung nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften einer strengeren Bestrafung unterliegt.