Abgabenerklärung, Entrichtung
Die Lustbarkeitsabgabe ist, mit Ausnahme des , eine Selbstberechnungsabgabe und ist spätestens am Fälligkeitstag unaufgefordert zu erklären und zu entrichten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2013
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenerklärung, Entrichtung
Die Lustbarkeitsabgabe ist, mit Ausnahme des , eine Selbstberechnungsabgabe und ist spätestens am Fälligkeitstag unaufgefordert zu erklären und zu entrichten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2013