Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Abgabenerklärung, Entrichtung

Die Lustbarkeitsabgabe ist, mit Ausnahme des , eine Selbstberechnungsabgabe und ist spätestens am Fälligkeitstag unaufgefordert zu erklären und zu entrichten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2013