Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Lustbarkeitsabgabegesetz, LGBl. Nr. 37/1950, in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001 außer Kraft.