Rechtsstellung der Bediensteten des Landesrechnungshofes
Die Bediensteten des Landesrechnungshofes sind hinsichtlich ihrer Stellung, ihrer Pflichten und Rechte den übrigen Landesbediensteten gleichgestellt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtsstellung der Bediensteten des Landesrechnungshofes
Die Bediensteten des Landesrechnungshofes sind hinsichtlich ihrer Stellung, ihrer Pflichten und Rechte den übrigen Landesbediensteten gleichgestellt.