Teilung der Projektkontrolle
Die gemäß Verpflichteten sind berechtigt, die Projektkontrolle in die Kontrolle der Bedarfsermittlung und die Kontrolle der Soll-Kosten- und Folge-Kosten-Berechnungen zu teilen. und 3 gelten sinngemäß.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Teilung der Projektkontrolle
Die gemäß Verpflichteten sind berechtigt, die Projektkontrolle in die Kontrolle der Bedarfsermittlung und die Kontrolle der Soll-Kosten- und Folge-Kosten-Berechnungen zu teilen. und 3 gelten sinngemäß.