I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Staatsform
(1) Burgenland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
(2) Burgenland gründet auf der Freiheit und Würde des Menschen; es schützt die Entfaltung seiner Bürger in einer gerechten Gesellschaft.
(3) Burgenland ist ein selbständiges Bundesland der demokratischen Republik Österreich.
