Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

(1) Die , 50 Abs. 8 und 9, 66 Abs. 1 und 68 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 17/2001 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Die , 66 Abs. 3a, 70 Abs. 10a und 76 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 26/2001 treten mit 1. März 2001 in Kraft.

(3) Die , 61 Abs. 1, 72 und 76 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.