Arbeitsplatzsicherung
Auf Vertragsbedienstete, die zum Ausbildungs- oder Präsenzdienst einberufen werden oder die zum Zivildienst zugewiesen werden, sind die Bestimmungen des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes 1991 sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Arbeitsplatzsicherung
Auf Vertragsbedienstete, die zum Ausbildungs- oder Präsenzdienst einberufen werden oder die zum Zivildienst zugewiesen werden, sind die Bestimmungen des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes 1991 sinngemäß anzuwenden.