Entlohnung der nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten
Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgeltes § 92 Abs 3a L-BG gilt sinngemäß.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Entlohnung der nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten
Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgeltes § 92 Abs 3a L-BG gilt sinngemäß.