Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktionsbezeichnungen und Verwendungsbezeichnungen

Vertragsbedienstete sind berechtigt, bei Ausübung der jeweils entsprechenden Funktionen

1. die im I. Teil lit B der Anlage zum L-BG angeführten besonderen Amtstitel als Funktionsbezeichnung und

2. die im I. Teil lit A Höherer Dienst (Verwendungsgruppe A) der Anlage zum L-BG vorgesehenen Amtstitel als Verwendungsbezeichnung zu führen.

bis 3 L-BG findet sinngemäß Anwendung.