Funktionsbezeichnungen und Verwendungsbezeichnungen
Vertragsbedienstete sind berechtigt, bei Ausübung der jeweils entsprechenden Funktionen
1. die im I. Teil lit B der Anlage zum L-BG angeführten besonderen Amtstitel als Funktionsbezeichnung und
2. die im I. Teil lit A Höherer Dienst (Verwendungsgruppe A) der Anlage zum L-BG vorgesehenen Amtstitel als Verwendungsbezeichnung zu führen.
bis 3 L-BG findet sinngemäß Anwendung.
