7. Abschnitt
Dienstzeit, Urlaub und Dienstfreistellung
Dienstzeit
Auf die Dienstzeit der Vertragsbediensteten sind die bis 12k L-BG sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
7. Abschnitt
Dienstzeit, Urlaub und Dienstfreistellung
Dienstzeit
Auf die Dienstzeit der Vertragsbediensteten sind die bis 12k L-BG sinngemäß anzuwenden.