Entschließungsrecht
Der Landtag hat das Recht, seinen Wünschen über die Führung der Verwaltung in Entschließungen Ausdruck zu geben.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Entschließungsrecht
Der Landtag hat das Recht, seinen Wünschen über die Führung der Verwaltung in Entschließungen Ausdruck zu geben.