Funktionsdauer
Die Landesregierung wird auf die Dauer der Landtagsperiode gewählt. Sie führt ihre Geschäfte bis zur Angelobung der neugewählten Landesregierung weiter.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Funktionsdauer
Die Landesregierung wird auf die Dauer der Landtagsperiode gewählt. Sie führt ihre Geschäfte bis zur Angelobung der neugewählten Landesregierung weiter.