Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Gesetzesvorschläge

Gesetzesvorschläge gelangen als Volksbegehren, als Vorlagen von mindestens zwei Mitgliedern des Landtages, als Vorlagen von Ausschüssen oder als Vorlagen der Landesregierung vor den Landtag.

*) Fassung LGBl.Nr. 52/2007