*) Gesetzesvorschläge
Gesetzesvorschläge gelangen als Volksbegehren, als Vorlagen von mindestens zwei Mitgliedern des Landtages, als Vorlagen von Ausschüssen oder als Vorlagen der Landesregierung vor den Landtag.
*) Fassung LGBl.Nr. 52/2007
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Gesetzesvorschläge
Gesetzesvorschläge gelangen als Volksbegehren, als Vorlagen von mindestens zwei Mitgliedern des Landtages, als Vorlagen von Ausschüssen oder als Vorlagen der Landesregierung vor den Landtag.
*) Fassung LGBl.Nr. 52/2007