Hilfeleistungspflichten
Personen, die sich im Landesgebiet aufhalten, sind verpflichtet, in Notfällen und bei Katastrophen nach Maßgabe der Gesetze Hilfe zu leisten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Hilfeleistungspflichten
Personen, die sich im Landesgebiet aufhalten, sind verpflichtet, in Notfällen und bei Katastrophen nach Maßgabe der Gesetze Hilfe zu leisten.