Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmung

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetz 1998, LGBl Nr 6, außer Kraft.

(2) Eine auf Grund des und 2 des Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetzes 1998 erteilte Zustimmung oder eine auf Grund des und 2 des Landes-Unvereinbarkeitsverfahrensgesetzes 1998 erteilte Genehmigung gilt als Zustimmung bzw Genehmigung im Sinn dieses Gesetzes.

(3) Der Langtitel sowie der Entfall des mit LGBl Nr 92/2018 treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.