Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des ist insbesondere

festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des

vorliegt. Diese Feststellung ist im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument anzuführen.