Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abfuhrverordnung der Landesregierung

Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere Regelungen über die Bereitstellung sowie die Sammlung und Abfuhr von Abfällen erlassen, die der Systemabfuhr unterliegen ( und 2), soweit dies im überörtlichen Interesse zur Erreichung der Ziele und Grundsätze () erforderlich ist; insbesondere kann die Verordnung Regelungen enthalten über

a) die nach Fraktionen getrennte Bereitstellung oder Abgabe von Altspeisefetten und -ölen sowie Küchen- und Kantinenabfällen,

b) die getrennte Bereitstellung oder Abgabe von bestimmten anderen Abfallarten (z.B. bestimmter Altstoffe) und

c) die Ausstattung von Sammelstellen.