Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kurzparknachweise

. Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:

1. Parkscheibe,

2. Parkschein,

(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 145/2008),

4. Parkometer,

5. Parkzeitgeräte oder

6. elektronische Kurzparknachweise.