Kurkommission
Hinsichtlich der die Kurkommission betreffenden Belange und Aufgaben wie beispielsweise Zusammensetzung, Delegierung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, Einberufung zu Sitzungen, Abstimmungen und Funktionsperiode ist unter Beachtung der Bestimmungen des 3. Abschnittes gemäß Bgld. HeiKuG vorzugehen.
