2. Abschnitt
Organe
Organe des Kurfonds
Die Aufgaben des Kurfonds werden durch seine Organe (Kurkommission und Vorsitzender der Kurkommission) wahrgenommen, wobei eine umfassende Zuständigkeit für alle Angelegenheiten des Kurwesens der Kurkommission zukommt, sofern nicht einzelne Angelegenheiten ausdrücklich anderen Organen zugewiesen sind.
